Aktien

Eine Aktie ist ein Wertpapier, das den Anteil an einer Aktiengesellschaft verbrieft.
Einer Aktie wird immer ein bestimmter Geldwert zugesprochen. Als Besitzer von Aktien bist du also Investor und erwirbst einen Teil eines Unternehmens. Unternehmensformen, deren Eigenkapital in Form von Aktien verbrieft wird, sind in Deutschland die Aktiengesellschaft (AG) und die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA). Aktien werden überwiegend an Börsen gekauft und verkauft, obwohl es auch private Verkäufe geben kann. Diese finden dann außerbörslich statt. Sie bilden die Grundlage für die Portfolios vieler Anleger.

Kernpunkte

  1. Aktien sind Anteile eines Unternehmens.
  2. Unternehmen erhalten Kapital: Durch einen Börsengang entsteht der Zugang am Kapitalmarkt. Es kann frisches Kapital durch die spätere Platzierung neuer Aktien über die Börse beschafft werden.
  3. Der Handel von Aktien findet überwiegend an Börsen statt.

Warum Aktien und Aktiengesellschaften?

Unternehmen geben Aktien aus, um finanzielle Mittel für den Betrieb ihres Geschäfts aufzubringen. Ein Aktionär hat nun ein Stück der Gesellschaft gekauft und kann je nach Art der gehaltenen Aktien einen Anspruch auf einen Teil des Vermögens und Gewinns erhalten. Mit anderen Worten: Ein Aktionär ist jetzt Eigentümer der emittierenden Gesellschaft. Das Eigentum wird durch die Anzahl der Aktien bestimmt, die eine Person im Verhältnis zur Anzahl der ausstehenden Aktien besitzt. Wenn ein Unternehmen beispielsweise 1.000 Aktien im Umlauf hat und eine Person 100 Aktien besitzt, würde sie 10% des Vermögens und des Gewinns des Unternehmens besitzen und einen Anspruch darauf haben.

Aktiengesellschaften wurden erfunden, um die Finanzierung teurer und riskanter Projekte zu ermöglichen.
Als beispielsweise in den USA der Westen des Landes durch den Bau neuer Eisenbahnstrecken erschlossen wurde, waren dies sehr teure und riskante Vorhaben. Kein Mensch konnte und wollte ein solches Projekt alleine stemmen. Daher haben sich Gruppen von Anlegern zusammengetan und durch die gemeinsame Einzahlung von Kapital eine Aktiengesellschaft gegründet. Diese hatte dann den Zweck, mit dem Kapital das Bauvorhaben einer neuen Eisenbahnlinie umzusetzen. Sobald dieses Vorhaben geglückt war, erhielten die Aktionäre den aus dem Betrieb der Bahnlinie anfallenden Gewinn in Form von Dividenden ausbezahlt und konnten so gleichzeitig ihr Vermögen mehren, Dividendeneinnahmen erzielen, Arbeitsplätze schaffen und die Infrastruktur des Landes voranbringen.


Beispiel: Kapital durch Aktien

Um die Maschinen, Mitarbeiter und Gebäude eines Unternehmens zu bezahlen, werden eine Million Aktien ausgegeben. Das eingenommene, von den Aktionären stammende Geld wird verwendet, um das Unternehmen aufzubauen. Im folgenden Jahr wird bereits ein Gewinn von 1 Million EUR erwirtschaftet. Da im Rahmen des Börsengangs in unserem Beispiel eine Million Aktien ausgegeben wurden, liegt der Gewinn pro Aktie bei 1 EUR.

Rechte eines Aktionärs

Das deutsche Aktiengesetz regelt die Rechte und Pflichten für alle Anleger. Neben der gesetzlichen Grundlage können auch weitere Regelungen in der Satzungen einer Aktiengesellschaft festgelegt werden.

  • Verwaltungsrechte des Aktionärs
    1. Teilnahme an der Hauptversammlung (§ 118 Abs. 1 AktG)
    2. Stimmrecht (§ 134 Abs. 1 AktG)
    3. Auskunftsrecht (§ 131 AktG)
    4. Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen (§ 243 AktG)

Zur Ausschüttung von Gewinnen ist ein Unternehmen grundsätzlich nicht verpflichtet. Werden jedoch Gewinne ausgeschüttet, hat jeder Aktionär das Recht auf einen Gewinn entsprechend seines Aktienanteils. Je höher die Aktienbeteiligung, desto höher auch die Dividendenauszahlung, also der auszuschüttende Betrag. Weiterhin steht bei der jährlichen Hauptversammlung die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats auf der Tagesordnung. Damit können die Aktionäre also ihr Vertrauen gegenüber der Unternehmensführung aussprechen oder ihr dieses entziehen.

  • Vermögensrechte des Aktionärs
    1. Dividendenanspruch (§ 58 Abs. 4, § 60 AktG)
    2. Anspruch auf Beteiligung am Liquidationserlös (§ 271 AktG)
    3. Bezugsrecht bei einer Bezugsrechtsemission (§ 186 Abs. 1, ) Bezugsrecht im Falle einer Kapitalerhöhung. (§ 211 AktG)

Pflichten eines Aktionärs

  • Finanzielle Pflicht
    1. Die gezeichneten Aktien müssen bezahlt werden.
  • Treuepflicht
    1. Rücksichtnahme auf Interessen des Unternehmens.

Bei einem Börsengang kann ein Unternehmen zusätzlich eine sogenannte Haltefrist verordnen, die vorschreibt, wie lange die Aktien nach dem Börsengang behalten werden müssen. Häufig sind das 180 Tage nach IPO (Marktschutzklausel). Eine Sperrfrist kann dagegen bei durch Kapitalerhöhung bezogenen jungen Aktien gesetzt werden. Dann dürfen diese Aktien erst nach Ablauf der Frist gehandelt werden.


Arten von Aktien

Unterscheidung nach...Option AOption B
StimmrechtStammaktien (mit Stimmrecht)Vorzugsaktien (ohne Stimmrecht)
ÜbertragbarkeitInhaberaktien (per Kauf übertragbar)Namensaktien (namensgebunden)
EmissionszeitpunktJunge AktienAlte Aktien
UnternehmensanteilNennbetragsaktienStückaktien

Manche Unternehmen wie beispielsweise die im DAX notierte BMW AG haben neben Stammaktien zusätzlich Vorzugsaktien ausgegeben. Vorzugsaktionäre haben im Regelfall kein Stimmrecht auf den Hauptversammlungen und können also nicht aktiv auf das Unternehmen Einfluss nehmen. Sie sind aber ebenso an den Gewinnen beteiligt wie die Stammaktionäre. Für den Nachteil der fehlenden Stimmrechte bekommen Vorzugsaktionäre eine etwas höhere Dividende. Sie werden bei den Dividenden also bevorzugt behandelt.

Üblicherweise hat jeder Aktionär pro Aktie ein Stimmrecht. Es gibt auch Ausnahmen, so beispielsweise die Alphabet B Aktien. Diese sind nicht an der Börse notiert. Für eine B Aktie gilt das zehnfache Stimmrecht.

Bei Namensaktien werden die Namen und Daten der Aktionäre im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen. Die Gesellschaft weiß also, welcher Aktionär wie viele Aktien hält und kann ihre Aktionäre beispielsweise direkt anschreiben, um sie zu den Hauptversammlungen einzuladen.

Junge Aktien sind Aktien, die neu ausgegeben werden. Das Geld fließt dem Unternehmen zu. Alte Aktien werden von einem vorherigen Aktionär abgekauft, die Kaufsumme des Käufers fließt also dem alten Aktionär zu.

Fazit

Aktien sind neben einer Unternehmensbeteiligung auch ein demokratisches Instrument. Jeder Mensch kann nach Belieben Aktien kaufen und so anteiliger Eigentümer unserer Unternehmen werden und an allen künftigen Gewinnen dieser Unternehmen teilhaben. Aktien ermöglichen außerdem die Finanzierung großer und riskanter Vorhaben, die kein Mensch alleine stemmen könnte. Unabhängig von der Anzahl der Aktien, die ein Aktionär hält, kann er auf der Hauptversammlung dem Vorstand seine Fragen stellen und so sein Auskunftsrecht ausüben. Darüber hinaus bringen Aktien langfristig unter allen Anlageklassen die höchste Rendite ein und verhelfen langfristigen Investoren so zu einem enormen Vermögensaufbau.


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