Abgeltungssteuer

Die Abgeltungssteuer regelt die Besteuerung von Kapitalerträgen für Privatanleger. Es handelt sich um eine Steuer der man als Sparer bzw. Investor nur in gewissem Maße entgehen kann. Wie der Name schon sagt, ist die Abgeltungssteuer eine Art Quellensteuer, durch die die Zahlung der Steuern direkt bei der auszahlenden Stelle, z.B. deiner Bank bzw. deinem Broker, abgegolten wird.

Kernpunkte

  1. Die Abgeltungssteuer fällt in Höhe von 25% auf erhaltene Dividenden, realisierte Kursgewinne sowie auf Zinsen an.
  2. Die Abgeltungssteuer wird bei deutschen Finanzinstituten bzw. Brokern in der Regel automatisch einbehalten.
  3. Im Rahmen des Sparerpauschbetrags bzw. Freibetrags kann man den Abzug der Abgeltungssteuer bis zu einem Betrag von 801 EUR vermeiden.

▲ Die Abgeltungssteuer regelt die Besteuerung von Kapitalerträgen wie beispielsweise Dividenden und Kursgewinne für Privatanleger.

Wirkungsbereich der Abgeltungssteuer und weitere Steuern

Die Abgeltungssteuer beträgt in Deutschland 25% und fällt die vor allem bei den folgenden Kategorien an:

AktienAbgeltungssteuer fällt auf realisierte Kursgewinne unabhängig der Haltedauer, sowie gezahlte Dividenden an
AnleihenAbgeltungssteuer fällt auf Zinsen, sowie Kursgewinne der Anleihen an
Investmentfonds und Exchange Traded Funds (ETFs)
Generell fällt auf ausgeschüttete Fonderträge oder realisierte Gewinne Abgeltungssteuer an.
Seit 2018 wurde das Steuersystem vereinfacht, sodass alle ETFs unabhängig von Replikationsmethode, dem Auflegungsland und der Ausschüttungsart steuerlich gleichbehandelt werden – es fallen Steuern auf Dividenden, sowie ggfs. eine Vorabpauschale an.
Weitere Finanzprodukte wie Zertifikate und Optionen
Auf Zertifikate und Optionen fällt unabhängig von der Haltedauer immer Abgeltungssteuer auf Gewinne an.
BankeinlagenBei Bankeinlagen fällt auf die erzielten Zinsen die Abgeltungssteuer an.

Zusätzlich zur Abgeltungssteuer werden noch der Solidaritätszuschlag, welcher für Kapitalerträge weiterhin bestehen bleibt, sowie ggfs. die Kirchensteuer automatisch einbehalten. Der Bank stehen Informationen zu eurer Religionszugehörigkeit zur Verfügung, sodass anhand dieser Informationen die zusätzliche Steuer abgeführt wird oder nicht.

Nutze deine Freibeträge

Um der Abgeltungssteuer bzw. ggfs. der Vorabpauschale entgehen zu können, macht es unbedingt Sinn sich bei seinem Broker / seinen Brokern einen Freistellungsauftrag einzurichten. Per Gesetz beträgt dieser für jeden 801 EUR bzw. bei einem Ehepaar 1602 EUR. Bei mehreren Depots lässt sich der Betrag beliebig aufteilen. Wichtig ist nur, dass die Summe der Freibeträge auf den verschiedenen Depots am Ende 801 bzw. 1602 EUR ergibt. Es stehen also nicht pro Depot 801 EUR zur Verfügung.

Sonderfall: Verkauf alter Aktiengewinne

Da es die Abgeltungssteuer in der aktuellen Form erst seit dem 01. Januar 2009 gibt, besteht für Wertpapiere, die vor diesem Datum gekauft worden sind eine Sonderregel. Diese Aktien können auch zum heutigen Tag mitsamt ihren Kursgewinnen noch steuerfrei verkauft werden. Sollte die Position nach dem 01. Januar 2009 noch einmal aufgestockt worden sein, fällt die Abgeltungssteuer nach dem „First in First out“ Prinzip nur auf die Aktien an, die nach dem Datum gekauft wurden.

Kapitalertragsteuer oder Abgeltungssteuer?

Bevor 2009 die Abgeltungssteuer eingeführt wurde, gab es steuerpflichtige und steuerfreie Kapitalerträge. Daher stammt auch noch der Begriff Kapitalertragsteuer. Bei dieser Steuer habe es unterschiedliche Höhen für verschiedene Kapitalerträge, die einzeln in der Steuererklärung einzutragen waren. Durch die Anpassung und Änderung zur Abgeltungssteuer wurde die Besteuerung vereinfacht und bedeutet heute einen geringeren Verwaltungsaufwand.

Fazit

Die Abgeltungssteuer – vereinzelt auch (Zins-)Abschlagsteuer genannt – ist eine Form der Quellensteuer und gilt seit dem 01.01.2009. Sie ist in § 20 EStG geregelt und fällt auf Kapitalerträge im Privatvermögen an, die dem Steuerpflichtigen nach dem 31.12.2008 zufließen. Dieser gesonderte Steuerabzug auf Kapitalerträge dient dazu, Besteuerung zu vereinfachen und Steuerhinterziehung zu erschweren. Durch Zahlung der Abgeltungssteuer wird die Steuerpflicht von Privatanlegern als abgegolten betrachtet. Das führt dazu, dass die versteuerten Kapitalerträge in der Einkommensteuererklärung nicht mehr aufgeführt werden müssen. Bis zur Einführung der Abgeltungssteuer gab es nur die Kapitalertragssteuer. Da beide Steuern denselben Zweck erfüllen, werden ihre Bezeichnungen oft synonym verwendet, auch wenn die individuelle Ausgestaltung unterschiedlich ist.


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